Beschäftigungsinitiative 50+

Gefördert werden kann die Wiedereingliederung von Personen über 50 Jahren, die länger als 90 Tage beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind, oder kürzer als 90 Tage arbeitslos vorgemerkt sind, aber aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (etwa Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger) erschwerte Beschäftigungschancen haben.

Im Rahmen der "Beschäftigungsinitiative 50+" werden vor allem arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Beschäftigungsförderung eingesetzt: Die Eingliederungsbeihilfe, die Kombilohnbeihilfe und Soziale Unternehmen (2. Arbeitsmarkt) sollen dabei verstärkt Personen ab 50 den Einstieg bzw. die Rückkehr in den Arbeitsmarkt erleichtern. Aber auch arbeitsplatznahe Qualifizierung ("AQUA", Implacementstiftung) leistet einen wertvollen Beitrag  bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Voraussetzung für die Gewährung der Eingliederungsbeihilfe oder des Kombilohns ist die Kontaktaufnahme mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS vor Einstellung der arbeitslosen Person. Die nähere Ausgestaltung hinsichtlich Förderdauern und Förderhöhe im Einzelfall erteilt die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS.

AMS-Aktion 55+ – Chancen für Menschen ab 55