Altersteilzeit

Die Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
So wird ein besserer Übergang in die Pension geschaffen. Die Beschäftigten verlieren dabei weder Pensionsbezüge oder Arbeitslosenansprüche noch Ansprüche von der Krankenkasse.

Mehr Information dazu:
AMS - Altersteilzeitgeld

Achtung: In den Jahren 2019 und 2020 wird der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit schrittweise um je 1 Jahr angehoben. 2018 ist der Zugang zur Altersteilzeit bei Frauen 53 Jahre und bei Männern 58 Jahre. Ab 1.1.2019: 54 Jahre bei Frauen und 59 Jahre bei Männern. Ab 1.1.2020: 55 Jahre bei Frauen und 60 Jahre bei Männern.