Beispiele, wie Gesundheit gefördert werden kann

Beispiele aus der Praxis
Was kann zur Förderung von Gesundheit unternommen werden?
Gesundheit kontinuierlich verbessern

In einem Produktionsunternehmen fällt die Abteilung Verpackung durch besonders hohe Krankenstände auf. Die Arbeiterinnen und Arbeiter dieses Bereichs werden zu Gesundheitszirkeln eingeladen, um ihre Belastungen systematisch zu analysieren, nach Veränderungsbedarf zu bewerten und erste Maßnahmenideen zur Verbesserung zu entwickeln.
Die Ergebnisse von drei Sitzungen werden dem Produktionsleiter durch die Moderatorin und einen Gruppensprecher der Abteilung präsentiert. Gemeinsam mit der internen Sicherheitsfachkraft und der Arbeitsmedizinerin werden aufbauend auf den Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkrete Maßnahmen für die Hauptbelastungen entwickelt und umgesetzt.
Nach einem Dreivierteljahr wird wiederum in einem Gruppenworkshop mit den Arbeiterinnen und Arbeitern die Situation reflektiert und es werden noch feine Adaptierungen vorgenommen. Es wird beschlossen, von nun an jährlich einen Gesundheitszirkel in dieser Abteilung zur Überprüfung und weiteren Verbesserung durchzuführen.

Bildschirmpausen

Durch die Veränderungen der Tätigkeiten sind viele Arbeiten durch ein hohes Ausmaß von Bildschirmarbeit gekennzeichnet, das belastet auf Dauer Augen und Nacken- und Schultermuskulatur. Deshalb sieht die Bildschirmarbeitsverordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Bildschirmpausen vor. Das sind gezielte Unterbrechungen der Bildschirmarbeit durch Alternativtätigkeiten oder Arbeitspausen. Auch Augenübungen können helfen.

Tipp: Augenübungen entlasten:

  1. Bei der Arbeit am Bildschirm sind die Augen auf eine bestimmte Entfernung fixiert. Den Augen tut es gut, abwechselnd in die Nähe und Ferne zu schauen. Lassen Sie deswegen den Blick zwischendurch schweifen und fokussieren Sie abwechselnd Gegenstände in unterschiedlichen Entfernungen.
  2. Entspannungsübung Palmieren: Decken Sie die Augen hin und wieder leicht und ohne Druck mit beiden Handinnenflächen ab und lassen Sie dadurch die Augen im Dunkeln einige Zeit ruhen.
     

Über Augenübungen können Arbeitsmedizinerinnen und - mediziner oder Sicherheitsfachkräfte Auskunft geben. Weitere Informationen finden Sie auch im AUVA Merkblatt M026 Bildschirmarbeitsplätze.

Gesundheitsförderung ist eine Top-Entscheidung

In einem kleinen Bauunternehmen hat sich der Geschäftsführer bei der Gebietskrankenkasse über Betriebliche Gesundheitsförderung informiert. Gemeinsam mit dem Betriebsrat, der Arbeitsmedizinerin und mit Unterstützung der Kasse startet er für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein betriebliches Gesundheitsförderungsprojekt.
Erste Maßnahmen sind dabei gesunde Pausen und kurze Basis-Workshops zum richtigen Heben und Tragen. Der Geschäftsführer lässt einen Check am Bauhof durchführen und Arbeitsmittel, die schweres Heben erleichtern, werden eingesetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Gefühl, dass ihre Gesundheit wichtiger geworden ist. Einige Mitglieder der Belegschaft gründen einen innerbetrieblichen Radfahrclub und tragen so selbst zu ihrem Wohlbefinden bei.

MitarbeiterInnen bewegen MitarbeiterInnen

In einem Bürobetrieb werden innerbetriebliche Bewegungsmoderatorinnen und -moderatoren („MitarbeiterInnen bewegen MitarbeiterInnen“) von der Gebietskrankenkasse ausgebildet. Diese führen dann am Arbeitsplatz bzw. in den Pausen gezielt mit den Kolleginnen und Kollegen Bewegungsübungen durch. Da die Anleitung aus den eigenen Reihen kommt, steigen recht viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Angebot ein. Zudem fördert das gemeinsame Bewegen auch den Teamgeist.

Gestalten und Bewegen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Produktionsbetriebs mit 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern empfinden die körperliche Arbeit zunehmend als belastend. Der Betriebsrat macht deshalb den Vorschlag, das geförderte Beratungsangebot der Gebietskrankenkasse in Anspruch zu nehmen: „Gestalten und Bewegen“.
Dabei kommt eine externe Trainerin bzw. ein externer Trainer in den Betrieb, analysiert mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitssituation und überprüft, wo ergonomische Verbesserungen vorgenommen werden können. Zum Beispiel unterstützen die Schrägstellung des bestehenden Schaltkastens, höhenverstellbare Steuerungspulte oder Stehpulte eine aufrechte Arbeitshaltung und sind somit eine Arbeitserleichterung.
Falsche Arbeitsabläufe und nicht ergonomische Bewegungsmuster werden so erkannt und Verbesserungen unter Anleitung gemeinsam erarbeitet. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erlernen auch gezielte Ausgleichsübungen, die in den Arbeitsalltag integriert werden können, um ihren individuellen Belastungen entgegenzuwirken.

fit2work

2012 hat ein Privatkrankenhaus mit rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fit2work gestartet. Es gibt dort eine Steuergruppe (Kollegiale Führung, Arbeitsmedizinerin und Betriebsrat sind Mitglieder), die sich mit der Verbesserung der Arbeitssituation aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befasst, die gesundheitlich eingeschränkt sind.
Eine Integrations- bzw. fit2work-Beauftragte erarbeitet im Auftrag und mit Unterstützung der Steuergruppe mit Betroffenen Maßnahmenpakete, die helfen, dass diese gesundheitlich beeinträchtigten Personen trotz ihrer Krankheiten wieder produktiv arbeiten können. Entscheidend ist, dass Arbeitsplatz, Arbeitszeit und Tätigkeit so adaptiert werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich und das Unternehmen produktiv arbeiten können. Alle müssen ihren Teil beitragen – z. B. Flexibilität zeigen und eigene Aktivitäten setzen, um gesund zu bleiben oder zu werden.

Eigentlich geht es dabei um eine Art psychologischen Vertrag: Beide – Unternehmen und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter – tragen aktiv zu einer Win-win-Situation bei. Die Beratung und die Eingliederung sind immer freiwillig und nur auf Wunsch der Betroffenen in der Steuergruppe bekannt, die dann auch organisatorische Veränderungen beschließen kann.

In dem besagten Unternehmen kann im Rahmen von fit2work eine Diplomierte Krankenschwester, die bereits 30 Jahre in diesem Beruf arbeitet und an mehreren Krankheiten leidet (Kreuzbeschwerden, ein Knieleiden, chronische schwere Schmerzen, teilweise Behinderung vom Sozialministerium bestätigt), wie folgt im Arbeitsprozess gehalten werden: Sie trägt selbst schon länger mit verschiedensten Therapien zur laufenden Minimierung der Beschwerden bei, ist ambitioniert in ihrer Tätigkeit und möchte diese keinesfalls aufgeben.
Das Unternehmen sorgt im Gegenzug dafür, dass sie nur noch Tagdienste übernimmt, nicht schwer heben muss und auch immer mit einer zweiten Mitarbeiterin im Dienst ist. Als eine neue Abteilung eröffnet wird, in der das reibungslos möglich ist, darf die Betroffene dort sofort zu arbeiten beginnen. Das Unternehmen hat mittlerweile vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern mit vergleichbar schwereren Beeinträchtigungen ähnlich ambitioniert geholfen. Jeder „Fall“ ist anders. Es gab und gibt laufend Beratungsgespräche von Betroffenen mit der Integrationsbeauftragten, die oft zu einfachen Lösungen führen und nur anonym in der Steuergruppe besprochen werden.