Beschäftigungsinitiative 50+

Im Jahr 2014 wurden im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz Sondermittel in Höhe von bis zu 100 Mio. € pro Jahr zur Eingliederung arbeitsloser Personen über 50 Jahren geschaffen. Die Sondermittel wurden über die Jahre erhöht und betragen derzeit bis zu 165 Mio. € pro Jahr.
Gefördert werden kann die Wiedereingliederung von Personen über 50 Jahren, die länger als 90 Tage beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind, oder kürzer als 90 Tage arbeitslos vorgemerkt sind, aber aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder wegen langer Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (etwa Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger) erschwerte Beschäftigungschancen haben.

Von diesen Mitteln sind 60 % für arbeitsplatznahe Qualifizierungen (Programm AQUA, Implacementstiftungen), Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn zu verwenden.

Bei Einstellung von Personen dieser Gruppe kann das AMS einen Zuschuss zu den Lohnkosten (z. B. in Höhe von 50 % des Bruttolohns und der Lohnnebenkosten) für eine gewisse Dauer (z. B. für 6 Monate) gewähren. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Kontaktaufnahme mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS vor Einstellung der arbeitslosen Person. Die nähere Ausgestaltung hinsichtlich Förderdauern und Förderhöhe im Einzelfall erteilt die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS.