Eingliederungsbeihilfe
Das AMS bietet Unternehmen, die arbeitslose ältere Arbeitskräfte (50 +) oder Personen, die schon länger arbeitslos waren, einstellen, einen Zuschuss zu den Lohn- und den Lohnnebenkosten an.
Dauer und Höhe des Zuschusses vereinbart die Regionale Geschäftsstelle des AMS mit dem Arbeitgeber v o r Begründung des Dienstverhältnisses.
Dauer und Höhe der Förderung sind von Fall zu Fall und regional unterschiedlich: Die Höhe richtet sich nach den arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen. Nähere Informationen über die konkreten Fördervoraussetzungen im Bundesland sind beim regional zuständigen AMS zu erfahren: Arbeitsmarktservice AMS