Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
• Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz
• Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz
• Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
• fachliche Spezialisierung
• Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
Die Weiterbildung muss überbetrieblich verwertbar sein und mindestens 16 Stunden dauern.
Höhe der Förderung
• 50 % der Kurskosten und
• 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.
• Obergrenze: 10.000 Euro pro Person und Begehren.