Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
• Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz
• Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz 
• Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
• fachliche Spezialisierung
• Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
Die Weiterbildung muss überbetrieblich verwertbar sein und mindestens 16 Stunden dauern.

Höhe der Förderung 

• 50 % der Kurskosten und
• 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.
• Obergrenze: 10.000 Euro pro Person und Begehren.
 

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