Teilpension - erweiterte Altersteilzeit
Die Teilpension ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Sie ist keine Pension, sondern eine Form der Altersteilzeit – mit dem Ziel, eine Beschäftigung für ältere DienstnehmerInnen bis zum Regelpensionsalter leichter zu ermöglichen.
Die Teilpension ist möglich für Arbeitnehmer, die das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen (derzeit nur Männer, da für Frauen das gesetzliche Pensionsantrittsalter bei 60 Jahren liegt). Nach einer geblockten Form der Altersteilzeit (erst voll arbeiten, dann Freizeitphase) ist keine Teilpension möglich.